Ansprüche nach einem Verkehrsunfall.
Reisepreisminderung
bei Reisemängeln.
Was ist bei der Kündigung
Ihres Arbeitsverhätnisses zu beachten?
Folgende Ansprüche werden von der gegnerischen Versicherung ersetzt:
Kosten des Rechtsanwalts
Reparaturkostenerstattung
Auf Gutachtenbasis oder nach
Reparaturrechnung
Kosten des Sachverständigen ab einem
Schaden von DM 1.500,00 oder bei wirtschaftlichem Totalschaden
Nutzungsausfall für die Zeit der
tatsächlichen Reparatur oder fiktiv nach Gutachten bei nachgewiesener
Reparatur.
Schmerzensgeld bei unfallbedingten
Verletzungen
Behandlungskosten und Attestkosten
Unkostenpauschale € 20,00
Zinsschaden bei Vorfinanzierung
Es empfielt sich, auch dann die Hilfe eines Rechtsanwaltes
in Anspruch zu nehmen, wenn die Schuld
des Gegners klar zu sein scheint, zumal
Ihnen auch in diesem Fall keine Kosten entstehen, da diese auch dann von der gegnerischen
Haftpflichtversicherung übernommen werden.

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Reisemängel Hier finden Sie die
Frankfurter Tabelle, die die Höhe der Reisepreisminderung bei Mängeln angibt. |
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Art der Leistung |
Mängel |
Prozent |
Bemerkung |
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I. Unterkunft |
1. Abweichung vom gebuchten
Objekt |
0-25 |
je nach Entfernung |
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2. Abweichende örtliche
Lage (Strandentfernung) |
5-15 |
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3. Abweichende Art der
Unterbringung im gebuchten Hotel (Hotel statt Bungalow, abweichendes
Stockwerk) |
5-10 |
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4. Abweichende Art der
Zimmer |
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a) DZ statt EZ |
20 |
Entscheidend, ob |
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b) Dreibettzimmer statt EZ |
25 |
Personen der gleichen |
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c) Dreibettzimmer statt DZ |
20-25 |
Buchung oder Unbekannte |
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d) Vierbettzimmer statt DZ |
20-30 |
zusammengelegt werden |
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5. Mängel in der
Ausstattung des Zimmers |
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a) zu kleine Fläche |
5-10 |
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b) fehlender Balkon |
5-10 |
bei Zusage / je nach
Jahreszeit |
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c) fehlender Meerblick |
5-10 |
bei Zusage |
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d) fehlendes (eigenes)
Bad/WC |
15-25 |
bei Buchung |
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e) fehlendes (eigenes) WC |
15 |
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f) fehlende (eigene) Dusche |
10 |
bei Buchung |
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g) fehlende Klimaanlage |
10-20 |
bei Zusage / je nach
Jahreszeit |
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h) fehlendes Radio/TV |
5 |
bei Zusage |
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i) zu geringes Mobiliar |
5-15 |
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k) Schäden (Risse,
Feuchtigkeit etc.) |
10-50 |
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l) Ungeziefer |
10-50 |
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6. Ausfall von
Versorgungseinrichtungen |
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a) Toilette |
15 |
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b) Bad/Warmwasserboiler |
15 |
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c) Stromausfall/Gasausfall |
10-20 |
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d) Wasser |
10 |
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e) Klimaanlage |
10-20 |
je nach Jahreszeit |
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f) Fahrstuhl |
5-10 |
je nach Stockwerk |
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7. Service |
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a) vollkommener Ausfall |
25 |
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b) schlechte Reinigung |
10-20 |
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c) ungenügender
Wäschewechsel (Bettwäsche, Handtücher) |
5-10 |
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8. Beeinträchtigungen |
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a) Lärm am Tage |
5-25 |
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b) Lärm in der Nacht |
10-40 |
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c) Gerüche |
5-15 |
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9. Fehlen der (zugesagten) Kureinrichtungen
(Thermalbad, Massagen) |
20-40 |
je nach Art der
Projektzusage (z.B. "Kururlaub") |
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II. Verpflegung |
1. Vollkommener Ausfall |
50 |
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2. Inhaltliche Mängel |
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a) eintöniger Speisenzettel |
5 |
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b) nicht genügend warme
Speisen |
10 |
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c) verdorbene
(ungenießbare) Speisen |
20-30 |
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3. Service |
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a) Selbstbedien. (statt
Kellner) |
10-15 |
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b) lange Wartezeiten |
5-10 |
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c) Essen in Schichten |
10 |
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d) verschmutzte Tische |
5-10 |
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e) verschmutztes Geschirr,
Besteck |
10-15 |
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4. Fehlende Klimaanlage im
Speisesaal |
5-10 |
bei Zusage |
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III. Sonstiges |
1. Fehlender oder
verschmutzter Swimmingpool |
10-20 |
bei Zusage |
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2. Fehlendes Hallenbad |
|
bei Zusage |
|
|
a) bei vorhandenem
Swimmingpool |
10 |
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|
|
b) bei nicht vorhandenem
Swimmingpool |
20 |
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3. Fehlende Sauna |
5 |
bei Zusage |
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4. Fehlender Tennisplatz |
5-10 |
bei Zusage |
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5. Fehlendes Mini-Golf |
3-5 |
bei Zusage |
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6. Fehlende Segel-, Surf-,
Tauchschule |
5-10 |
bei Zusage |
|
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7. Fehlende Möglichk. zum
Reiten |
5-10 |
bei Zusage |
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8. Fehlende Kinderbetreuung |
5-10 |
bei Zusage |
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9. Unmöglichkeit des Badens
im Meer |
10-20 |
je nach Prospekt-beschreibung
und zumutbarer Ausweichmöglichkeit |
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10. Verschmutzter Strand |
10-20 |
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11. Fehlende Strandliegen,
Sonnenschirme |
5-10 |
bei Zusage |
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12. Fehlende Snack- oder
Strandbar |
0-5 |
je nach Ersatzmöglichkeit |
|
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13. Fehlender FKK-Strand |
10-20 |
bei Zusage |
|
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14. Fehlendes Restaurant
oder Supermarkt |
|
bei Zusage / je nach
Ausweichmöglichkeit |
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|
a) bei Hotelverpflegung |
0-5 |
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b) bei Selbstverpflegung |
10-20 |
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15. Fehlende Vergnügungseinrichtungen
(Disco, Nightclub, Kino, Animateure) |
5-15 |
bei Zusage |
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16. Fehlende Boutique oder
Ladenstraße |
0-5 |
je nach Ausweichmöglichkeit |
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17. Ausfall von
Landausflügen bei Kreuzfahrten |
20-30 |
des anteiligen Reisepreises
je Tag des Landausflugs |
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18. Fehlende Reiseleistung |
|
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a) bloße Organisation |
0-5 |
|
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b) bei Besichtigungsreisen
10-20 |
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|
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c) bei Studienreisen mit
wissenschaftlicher Führung |
20-30 |
bei Zusage |
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19. Zeitverlust durch notwendigen
Umzug |
|
anteiliger Reisepreis für |
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|
a) im gleichen Hotel |
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1/2 Tag |
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b) in anderes Hotel |
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1 Tag |
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IV. Transport |
1. Zeitlich verschobener
Abflug über vier Stunden hinaus |
5 |
des anteiligen Reisepreises
für einen Tag für jede weitere Stunde |
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2. Ausstattungsmängel |
|
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a) niedrigere Klasse |
10-15 |
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b) erhebliche Abweichung
vom normalen Standard |
5-10 |
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3. Service |
|
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|
a) Verpflegung |
5 |
|
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|
b) Fehlen der in der Flugklasse
üblichen Unterhaltung (Radio, Film, etc.) |
5 |
|
|
|
4. Auswechslung des
Transportmittels |
|
der auf die
Transportverzögerung entfallende anteilige Reisepreis |
|
|
5. Fehlender Transfer vom
Flugplatz (Bahnhof) zum Hotel |
|
Kosten des Ersatztransportmittels |
|
Quelle: NJW 1994, S.1639 |
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Haben
Sie die Kündigung Ihres Arbeitsplatzes erhalten, ist es unbedingt ratsam, sofort
Kontakt zu mir aufzunehmen. Denn eine Kündigungsschutzklage ist nur innerhalb
von 3 Wochen an Zugang der Kündigung möglich.
Hinweis zur Prozesskostenhilfe
Wozu
Prozeßkostenhilfe?
Ein Rechtsstreit vor einem Gericht kostet Geld. Wer eine Klage erheben will, muß für das Verfahren in der Regel Gerichtskosten zahlen. Schreibt das Gesetz eine anwaltliche Vertretung vor oder ist aus sonstigen Gründen anwaltliche Vertretung notwendig, kommen die Kosten für diese hinzu. Entsprechende Kosten entstehen einer Partei, die sich gegen eine Klage verteidigt.
Die Prozeßkostenhilfe will Parteien, die diese Kosten nicht aufbringen können, die Verfolgung oder Verteidigung ihrer Rechte ermöglichen.
Wer
erhält Prozeßkostenhilfe?
Dazu schreibt das Gesetz vor:
„Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozeßführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozeßkostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint."
Einen Anspruch auf Prozeßkostenhilfe hat danach, wer
- einen Prozeß führen muß und die dafür erforderlichen Kosten nicht aufbringen kann und
- nach Einschätzung des Gerichts nicht nur geringe Aussichten hat, den Prozeß zu gewinnen.
Ein Anspruch auf ProzeßkostenhiIfe besteht nicht, wenn eine Rechtschutzversicherung oder eine andere Stelle die Kosten übernimmt.
Sie kann ferner z. B. dann nicht gewährt werden, wenn der Ehegatte oder bei einem unverheirateten Kind die Eltern oder ein Elternteil aufgrund gesetzlicher Unterhaltspflicht für die Kosten aufkommen müssen.
Was ist
Prozeßkostenhilfe?
Die Prozeßkostenhilfe bewirkt, daß die Partei auf die Gerichtskosten und auf die Kosten ihrer anwaltlichen Vertretung je nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen keine Zahlungen oder Teilzahlungen zu leisten hat. Aus ihrem Einkommen hat sie gegebenenfalls bis höchstens 48 Monatsraten zu zahlen, deren Höhe gesetzlich festgelegt ist.
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Geschwindigkeitsüberschreitungen
mit dem Pkw: |
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innerhalb geschlossener Ortschaften außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn) Achtung, ein Fahrverbot wird auch verhängt, wenn innerhalb eines
Jahres 2 Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h festgestellt
wurden ! |
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Abstand: |
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bei einer Geschwindigkeit bis 80 km/h 25,- EUR, bei Gefährdung 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR bei über 80 km/h, wenn nicht in Metern weniger als ein Viertel des
Tachowertes 35,- EUR bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h |
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Überholen: |
|
Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt 30,- EUR, bei
Sachbeschädigung 35,- EUR Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende
überholt 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR Beim Überholen ausreichenden Seitenabstand zu einem anderen
Verkehrsteilnehmer nicht eingehalten 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR Nach dem Überholen nicht sobald wie möglich wieder nach rechts
eingeordnet 10,- EUR Nach dem Überholen beim Einordnen einen Überholten behindert 20,- EUR
Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt 10,- EUR Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt 50,- EUR, 3
Punkte |
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Halten und Parken: |
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Parken: Verlassen des Fahrzeugs oder Halten für mehr als 3 Minuten Unzulässig gehalten z.B. auf Fußgängerüberwegen, bis zu 5 m davor, auf
Bahnübergängen, vor und in Feuerwehrzufahrten, an Taxiständen, bis zu 10 m
vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot... 10,- EUR,
bei Behinderung 15,- EUR Halten in "zweiter Reihe" 15,- EUR, bei Behinderung 20,-
EUR Parken z.B. auf Geh- und Radwegen, an engen und unübersichtlichen
Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen sowie
bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im
Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot... 15,- EUR, bei Behinderung 25,-
EUR länger als eine Stunde 25,-
EUR, bei Behinderung 35,- EUR Vor oder in Feuerwehrzufahrten geparkt 35,- EUR Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt 35,- EUR Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen
geparkt 20,- EUR Parken in "zweiter Reihe" 20,- EUR, bei Behinderung 25,-
EUR ... länger als 15 Minuten 30,- EUR, bei Behinderung 35,- EUR Vorrang des Berechtigten beim Einparken in eine Parklücke nicht
beachtet 10,- EUR Nicht platzsparend gehalten oder geparkt 10,- EUR Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit: |
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Wechsellichtzeichen,
Dauerlichtzeichen und Grünpfeil (Ampel usw.): |
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Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit
Grünpfeil, rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht
befolgt (auf deutsch: innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel
gefahren, kein grüner Pfeil) 50,- EUR; 3 Punkte bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines
Wechsellichtzeichens 125,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten 50,- EUR; 3
Punkte den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen
den Fahrradverkehr auf Radwegfurten, gefährdet 60,- EUR; 3 Punkte den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der
freigegebenen Verkehrsrichtungen |
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TÜV / Abgasuntersuchung: |
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Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht
angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder
Vorführtermins von mehr als Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig
vorgeführt 15,- EUR Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung von mehr als zwei bis
acht Monate überschritten 15,- EUR |
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Alkohol und Drogen im
Straßenverkehr: |
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Einen Promillerechner finden Sie unter www.promillerechner.de. Alkoholgehalt im Blut (Mindeststrafen) ab 0,3 bis unter 0,5 Promille: nicht strafbar, wenn keine Anzeichen
für Fahrunsicherheit vorliegen und es nicht zu einem Unfall kommt; strafbar
bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Beteiligung an einem Unfall mit 7
Punkten und Geld- oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug ab 0,5 Promille: 250,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot (seit
1.4.2001) ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate
bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis Berauschende Mittel, unabhängig von der konsumierten Menge ! |
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Erhöhung der Regelsätze: |
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falls diese Merkmale nicht bereits im Grundtatbestand enthalten sind,
bei: Enthält der Grundtatbestand bereits eine Gefährdung, führt
Sachschaden zu folgender Erhöhung: 40,- EUR: 50,- EUR; 50,- EUR: 60,- EUR; 60,-
EUR: 75,- EUR; 75,- EUR: 100,- EUR |
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Sonstiges: |
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Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene amtliche oder
rote Kennzeichen oder Kurzkennzeichen fehlte 40,- EUR; 1 Punkt Bei laufendem Motor ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen 30,-
EUR Mit einem Fahrrad fahrend ein Handy zur Benutzung in die Hand
genommen 15,- EUR Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen 50,-
EUR; 1 Punkt Nebelscheinwerfer statt Abblendlicht bei mehr als 100 m Sicht benutzt
10,- EUR Vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt
30,- EUR Als Kfz-Führer oder als anderer Verantwortlicher bei der Beförderung
eines Kindes nicht für die vorschriftsmäßige Sicherung gesorgt (Umweltschutz:) Innerhalb einer Ortschaft unnütz hin- und hergefahren
und dadurch einen anderen belästigt 20,- EUR Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert oder bei
geringfügigem Schaden nicht unverzüglich beiseite gefahren 30,- EUR, bei
Sachbeschädigung 35,- EUR Unfallspuren beseitigt, bevor die notwendigen Feststellungen
getroffen worden waren 30,- EUR Vorgeschriebenes Ausweispapier, vorgeschriebene Urkunde über eine
Erlaubnis oder sonstige Bescheinigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen
nicht ausgehändigt 10,- EUR Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war, in Betrieb
genommen 20,- EUR Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtsberechtigten
gefährdet 50,- EUR, 3 Punkte Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen
außerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren
40,- EUR, 3 Punkte Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gewendet, rückwärts oder entgegen
der Fahrtrichtung gefahren Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen geparkt 40,- EUR, 2 Punkte Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt 50,-
EUR, 2 Punkte Zeichen oder Haltegebot eines Polizeibeamten nicht befolgt 50,- EUR,
3 Punkte Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß geführt, nicht ausgehändigt oder
nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt 50,- EUR, 1 Punkt |
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Straftaten im Straßenverkehr: |
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Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 7 Punkte Straßenverkehrsgefährdung durch Führen eines Fahrzeugs bei
Fahrunsicherheit infolge Straßenverkehrsgefährdung durch grob verkehrswidrige(s) und
rücksichtslose(s) Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeuges Kennzeichenmissbrauch, Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs
unversicherter Kraftfahrzeuge oder Anhänger 6 Punkte Unbefugter Gebrauch von Kraftfahrzeugen 5 Punkte Nötigung, Tötung, Körperverletzung, gefährlicher Eingriff in den
Straßenverkehr, unterlassene Hilfeleistung, andere Straftaten 5 Punkte |