Mahnverfahren oder Klage

Es ist nicht immer erforderlich, eine berechtigte Forderung sogleich im Klageverfahren geltend gemacht zu machen. Vielmehr bietet sich oftmals das Mahnverfahren als einfacher, kostengünstiger und schneller an, um eine berechtigte Forderung titulieren zu lassen, also vollstreckbar zu machen.
Dies gilt vor allem dann, wenn die Forderung letztendlich aller Voraussicht nach nicht bestritten wird und der Schuldner vielmehr “auf Zeit spielt”.

Im Rahmen meiner Anwaltstätigkeiten biete ich neben der allgemeinen Mandatsübernahme auch die Möglichkeit, Forderungen auf diesem Wege titulieren und hiernach eine entsprechende Zwangsvollstreckung einleiten zu lassen.
Die entstehenden Gerichts- und Anwaltsgebühren muß der Schuldner - im Falle der berechtigten und damit durchsetzbaren Forderung - ersetzen. Allerdings muß der Gläubiger, also derjenige, der den Auftrag zur Einleitung des Mahnverfahrens gibt, in Vorauslage treten. Dies gilt vor allem auch für die Fälle, bei denen der Schuldner aufgrund seiner finanziellen Verhältnisse derzeit nicht in der Lage ist, den Anspruch zu begleichen. Ist der Titel aber rechtskräftig, so kann innerhalb eines Zeitraumes von 30 Jahren die Forderung eingetrieben werden inklusive der anfallenden Zinsen.
Durch das Mahnverfahren kann daher eine vorzeitige Verjährung von Ansprüchen vermieden werden.

Ich gebe Ihnen die Möglichkeit, zunächst bei mir unverbindlich anzufragen, welche Kosten in Ihrem individuellen Fall zu erwarten sind.

ra-jenzen@arcor.de

Nach Rückantwort können Sie eine Entscheidung treffen, ob Sie mir einen entsprechenden Auftrag erteilen oder nicht. Sehen Sie von einer Auftragserteilung ab, entstehen Ihnen selbstverständlich keine Kosten.