
Mahnverfahren oder Klage
Es ist nicht immer erforderlich,
eine berechtigte Forderung sogleich im Klageverfahren geltend gemacht zu
machen. Vielmehr bietet sich oftmals das Mahnverfahren als einfacher, kostengünstiger
und schneller an, um eine berechtigte Forderung titulieren zu lassen, also
vollstreckbar zu machen.
Dies gilt vor allem dann, wenn die Forderung letztendlich aller Voraussicht
nach nicht bestritten wird und der Schuldner vielmehr “auf Zeit spielt”.
Im Rahmen meiner Anwaltstätigkeiten
biete ich neben der allgemeinen Mandatsübernahme auch die Möglichkeit,
Forderungen auf diesem Wege titulieren und hiernach eine entsprechende
Zwangsvollstreckung einleiten zu lassen.
Die entstehenden Gerichts- und Anwaltsgebühren muß
der Schuldner - im Falle der berechtigten und damit durchsetzbaren Forderung -
ersetzen. Allerdings muß der Gläubiger, also
derjenige, der den Auftrag zur Einleitung des Mahnverfahrens gibt, in
Vorauslage treten. Dies gilt vor allem auch für die Fälle, bei denen der
Schuldner aufgrund seiner finanziellen Verhältnisse derzeit nicht in der Lage
ist, den Anspruch zu begleichen. Ist der Titel aber rechtskräftig, so kann
innerhalb eines Zeitraumes von 30 Jahren die Forderung eingetrieben werden
inklusive der anfallenden Zinsen.
Durch das Mahnverfahren kann daher eine vorzeitige Verjährung von Ansprüchen
vermieden werden.
Ich gebe Ihnen die Möglichkeit,
zunächst bei mir unverbindlich anzufragen, welche Kosten in Ihrem individuellen
Fall zu erwarten sind.
Nach Rückantwort können Sie eine
Entscheidung treffen, ob Sie mir einen entsprechenden Auftrag erteilen oder
nicht. Sehen Sie von einer Auftragserteilung ab, entstehen Ihnen selbstverständlich
keine Kosten.